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Förderung

Elektrische Lastenfahrräder für Betriebe

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Förderung der Stadt Wien.

Wien hat sich zum Ziel gesetzt, den Wirtschaftsverkehr innerhalb der Stadt bis 2030 weitgehend CO2-frei zu gestalten. Die neue Förderung für elektrische Lastenfahrräder und Elektrolastenanhänger ist ein Anschub zur Unterstützung dieser Transformation. Insgesamt stehen dafür 1.600.000 Euro aus dem Ökostromfonds Wien zur Verfügung.

Achtung: Die Förderung ist mit 31.12.2022 ausgelaufen. Bis 31.12.2022 eingelangte Registrierungen werden ehestmöglich zu Beginn des nächsten Jahres bearbeitet. 

Antragsberechtigt sind (taxative Aufzählung):

  • Unternehmen, einschließlich Einpersonenunternehmen
  • sonstige unternehmerisch tätige Organisationen,
  • öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine

jeweils mit Sitz oder Niederlassung sowie Wertschöpfung in Wien.

Elektrische Lastenfahrräder („Basismodell“) der EG-Fahrzeugklasse L1-eA, deren Rahmenform und Bauart sich von herkömmlichen Fahrrädern insofern unterscheiden, als dass sie für den Transport großer Lasten geeignet sind.
Dazu zählen

  • einspurige elektrische Lastenfahrräder, mit einem verlängerten Radstand und/oder Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und große Lasten aufnehmen können.
  • mehrspurige elektrische Lastenfahrräder mit einer Transportbox oder einer Transportfläche.
  • Elektrolastenanhänger für Fahrräder


Weiters förderfähig sind:

  • die Adaptierung eines vom Hersteller angebotenen Basismodells auf spezielle Nutzungsbedürfnisse, der Einbau eines GPS-Trackers, ein zusätzlicher Akku.
  • Elektrische Fahrräder, die lediglich einen verstärkten Rahmen sowie verstärkte Gepäckträger bei gleichzeitig herkömmlicher Bauart haben.
  • Elektrische Fahrradrikschas, Tandems und Fahrräder, die ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt sind.
  • Elektrische Lastenfahrräder deren Transportfläche oder Transportbox eine Nutzlast von weniger als 40 kg haben.
  • Selbst gebaute oder selbst zusammengebaute elektrische Lastenräder.
  • Zubehörteile oder Umbausätze mit Ausnahme von Elektroanhängern.
  • Gebrauchte elektrische Lastenfahrräder.


Achtung: Die Förderung ist für den selben Fördergegenstand nicht mit anderen Förderungen kombinierbar!

Elektrische Lastenfahrräder werden mit maximal 30% der förderfähigen Kosten bis max. 4.000 Euro (ohne MWSt.) pro elektrischem Lastenfahrrad beziehungsweise pro Elektrolastenanhänger gefördert. Gefördert werden insgesamt maximal 6 Stück

BONUS: Bei Nachweis des Verkaufs oder der Verwertung eines mehrspurigen Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor: 500 EUR pro Nachweis

  • Die Einreichung muss vor Kauf erfolgen.
  • Es sind nur neue Objekte förderfähig.
  • Die elektrischen Lastenfahrräder und Elektrolastenanhänger müssen vorwiegend in Wien genutzt werden.
  • Es gilt eine Behalte- und Benutzungspflicht von 3 Jahren.
  • Nachweis über die Einschulung der betroffenen MitarbeiterInnen.
  • Vorkehrungen für Betreuung und Wartung
  • Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur bei der Verwendung von 100 % Ökostrom möglich ist. Eine Auflistung an Ökostrom-Anbietern finden Sie hier.
  • Beteiligung an Erfahrungsaustausch organisiert durch die Abwicklungsstelle

 

Die vollständigen Förderbedingungen finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie zusammengefasst auch in unserer FAQ-Sammlung.

Die Einreichung erfolgt in zwei Schritten. Schritt 1 ist verpflichtend und vor Schritt 2 durchzuführen.

Achtung: Registrierungen können noch bis einschließlich 31.12.2022 eingebracht werden!
Ihre Registrierung wird dann ehestmöglich zu Beginn des neuen Jahres bearbeitet. 

  • Schritt 1 – Online Registrierung – muss unbedingt vor Kauf erfolgen!
    Durchführung der Online Registrierung inkl. Einreichung von Bestellunterlagen, Kostenvoranschlag u.ä. (siehe unten). Dies reserviert bei Vollständigkeit der Unterlagen die Fördermittel für einen Zeitraum von 8 Monaten. 
    Wir werden Ihre Unterlagen raschest möglich sichten und auf ihre Vollständigkeit hin prüfen. Dies erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Registrierungen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen werden Sie per Email zur Nachreichung aufgefordert. Bei Vollständigkeit der Unterlagen werden Sie als Abschluss von Schritt 1 über die reservierten Fördermittel sowie über den weiteren Verlauf der Antragsstellung (Schritt 2 der Einreichung) informiert.
  • Schritt 2 – Antragsstellung – nach Kauf sowie nach Inbetriebnahme des elektrischen Lastenfahrrads/Elektroanhängers
    Einreichung der vollständigen Unterlagen (inkl. Fotodokumentation über die bereits im Einsatz befindlichen und zur Förderung beantragten elektrischen Lastenfahrräder und/oder Elektrolastenanhänger) per Mail an die Abwicklungsstelle bis längstens 8 Monate nach Schritt 1. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 8 Monate sein darf.

Die eingelangten Einreichungen werden fortlaufend geprüft.

Informationen zur Förderung finden Sie auch auf der Webseite der Stadt Wien

Noch unschlüssig? Hier und hier finden Sie Erfahrungsberichte von Unternehmen.

Hier können Sie auf einer Karte von Wien sehen, bei welchen Betrieben bereits geförderte E-Lastenräder unterwegs sind!

Sie haben noch Fragen?

Öfter gestellte Fragen haben wir in einer FAQ-Sammlung zusammengefasst.

Sie können Ihre Frage darin nicht finden? Dann kontaktieren Sie uns einfach unter foerderung@urbaninnovation.at oder rufen Sie uns an unter 01 4000 84288 (DI Viktoria Forstinger BA). 

Download

Schritt 2

Folgende Vorlagen benötigen Sie zur Antragsstellung – bitte warten Sie hierfür die Rückmeldung der Abwicklungsstelle zu Schritt 1 ab.
Bitte übermitteln Sie uns sämtliche Dokumente (ausgenommen Fotos) ausschließlich als PDF!