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Förderung

Innovative, energieeffiziente Mobilitätsangebote im Wohnbau

Förderung der Stadt Wien.

Die Stadt Wien fördert im Rahmen des Ökostromfonds Wien seit 1. Februar 2020 innovative Alternativen zur fossilen Mobilität im Wohnbau – sowohl im Bestand als auch im Neubau. Insgesamt stehen dafür 1,2 Mio. Euro aus dem Ökostromfonds zur Verfügung.

Auf Grund der großen Nachfrage wurde die Förderung für Projekte aus der Bewohner*innenschaft um eine weitere Einreichfrist verlängert. Förderanträge können nunmehr noch bis Ende Februar 2022 eingereicht werden!

Bitte beachten Sie, dass vorab ein Beratungsgespräch mit der Abwicklungsstelle durchzuführen ist. Für Terminvereinbarungen schicken Sie uns bitte ein Mail an foerderung@urbaninnovation.at! 

Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen, alleine oder als Konsortium.

Gefördert werden Vorhaben, die am Wohnort (Bestand wie auch Neubau) innovative, energieeffiziente Mobilitätsangebote für die BewohnerInnen der Wohnanlage(n) (Richtgröße: 40 Wohneinheiten) aufbauen, umsetzen und damit Energie- und CO2-Einsparungen auslösen.

Die neuen Mobilitätsangebote müssen Sharing-Angebote sein und müssen zumindest aus einem oder mehreren Elektroautos bestehen, müssen aber auch zweirädrige Fahrzeuge (Fahrräder, elektrische Fahrräder, elektrische Roller und Mopeds, Lastenfahrräder, elektrische Lastenfahrräder, Elektrolastenanhänger) miteinschließen.

Die Projektlaufzeit beträgt maximal 3 Jahre. Die ersten Monate sollen der Projektvorbereitung dienen. Der Betrieb des neuen Mobilitätsangebots hat maximal 6 Monate nach Abschluss des Fördervertrages zu erfolgen und muss mindestens 2 Jahre dauern. Ziel ist die nachhaltige Etablierung dieser neuen Mobilitätsangebote.

Pauschal, z.B. für Planung/Konzeption, Bewerbung, Betriebsmodell, Evaluation sowie Herstellung und Einrichtung des Sharing-Angebots: 20.000 EUR

Pro Monat Testbetrieb für das gesamte Angebot inkl. dem 1. E-Auto: 400 EUR/Monat Testbetrieb und für das 2. E-Auto: 200 EUR/Monat Testmonat

  • Im Vorfeld der Antragsstellung ist mit der Abwicklungsstelle verpflichtend ein Beratungsgespräch zu führen.
  • Die Einreichung muss vor allen Beauftragungen erfolgen.
  • Das Projekt ist in Wien umzusetzen.
  • Eine plausible Abschätzung der zu erwartenden Einsparung für die nächsten Jahre muss dem Antragsformular beigelegt werden.
  • Die BewohnerInnen sind aktiv miteinzubeziehen.
  • Standplätze und Abstellflächen sind auf privatem Grund vorzusehen.
  • Ein Nachweis für den Einsatz von Ökostrom ist zu erbringen.

 

Die vollständigen Förderbedingungen finden Sie hier

Im Vorfeld der Antragsstellung ist mit der Abwicklungsstelle ein Beratungsgespräch zu führen. Bei diesem Beratungsgespräch wird geprüft, ob prinzipiell die Voraussetzungen einer Förderwürdigkeit gegeben sind. 

Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an Herrn Christoph Singelmann, foerderung@urbaninnovation.at

Je nach Verfügbarkeit der Fördermittel kann eine Förderung bis Ende Februar 2022 beantragt werden. 

  • Erste Einreichfrist: bis 22. April 2020 
  • Zweite Einreichfrist: bis 31. Oktober 2020 
  • Dritte Einreichfrist: 30. April 2021
  • Vierte Einreichfrist: 12. November 2021
  • Neu: Fünfte Einreichfrist: 28.02.2022 (ausschließlich für Projekte aus der Bewohner*innenschaft!)

 

Die Antragsstellung erfolgt per Mail an foerderung@urbaninnovation.at!

Dann kontaktieren Sie uns einfach: 

DI Christoph Singelmann
UIV Urban Innovation Vienna GmbH
Operngasse 17-21, 1040 Wien, Österreich

foerderung@urbaninnovation.at