EU-Richtlinie zu CSRD

Nachhaltigkeitsberichterstattung für städtische Unternehmen

Die EU verpflichtet alle großen oder börsennotierten Unternehmen, die Auswirkungen ihrer geschäftlichen Aktivität auf Mensch und Umwelt sowie die Risiken und Chancen, die sich aus sozialen und ökologischen Belangen ergeben, offenzulegen. Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 deutlich ausgeweitet und auch die Wien Holding betreffen.

Bei den umfassenden Vorbereitungen, die dafür notwendig sind, unterstützt UIV Urban Innovation Vienna die Wien Holding. Erstmals wird eine Treibhausgasbilanz für die Wien Holding erstellt, müssen Ziele formuliert, ein Zielpfad festgelegt und ein Maßnahmenplan für den Weg zur Klimaneutralität berichtet werden. Ausgehend von der Erhebung der Energiedaten erstellen wir das Anlegen der erforderlichen Datenerfassung und unterstützen bei der Gestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als strategisches Steuerungsinstrument, um langfristig die Geschäftsmodelle im Einklang mit dem Klimaschutz zu bringen.

Auftraggeber:

Wien Holding, WSE Wiener Standortentwicklung GmbH 

Partner:

EY denkstatt

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